Abstimmungsergebnisse
der ordentlichen Hauptversammlung
vom Mittwoch, den 21. Mai 2008 um 10.00 Uhr
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 und des Lageberichts für die DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007 und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2007 sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2007Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den Bilanzgewinn der DEUTZ AG für das abgelaufene Geschäftsjahr 2007 in Höhe von 82.246.611,50 € wie folgt zu verwenden:
24.017.006,00 € zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,20 € je dividenden-berechtigter Stückaktie an die Aktionäre,
24.017.006,00 € zur Ausschüttung einer Sonderdividende aus dem Ergebnis des Verkaufs von DEUTZ Power Systems in Höhe von 0,20 € je dividenden-
berechtigter Stückaktie an die Aktionäre und
4.776,00 € zur Ausschüttung von 4,00 € je Genussrecht im Nennbetrag von 50,00 DM (25,56 €) an die Genussrechtsinhaber.
Der restliche Bilanzgewinn in Höhe von 34.207.823,50 € wird auf neue Rechung vorgetragen. Der Vorschlag wurde mit
99,99 % Ja-Stimmen angenommen.
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007Die Entlastung des Vorstands erfolgte mit
99,99 % Ja- Stimmen.
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007Die Entlastung des Aufsichtsrats erfolgte mit
99,99 % Ja-Stimmen.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Die Wahl der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 erfolgte mit
99,99 % der Ja-Stimmen. Die Wahl schließt die prüferische Durchsicht eines verkürzten Abschlusses und eines Zwischenlageberichtes zum 30. Juni 2008 durch den Abschlussprüfer gemäß § 37w Abs. 5 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz ein.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erfolgte mit
99,93 % der Ja-Stimmen.
Neuwahl des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat setzt sich gemäß den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit §§ 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes sowie gemäß Ziffer 9 Abs. (1) der Satzung aus 12 Mitgliedern zusammen, und zwar aus 6 Mitgliedern der Anteilseigner, die von der Hauptversammlung zu wählen sind, sowie aus 6 Mitgliedern der Arbeitnehmer.
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt:
Herrn Dr. Massimo Bordi wurde mit
99,90 % der Ja-Stimmen gewählt.
Herrn Francesco Carozza wurde mit
99,95 % der Ja-Stimmen gewählt.
Herrn Michael Haupt wurde mit
99,98 % der Ja-Stimmen gewählt.
Herrn Dr. Helmut Lerchner wurde mit
99,98 % der Ja-Stimmen gewählt.
Herr Lars-Göran Moberg wurde mit
99,98 % der Ja-Stimmen gewählt
Herr Dr. Giuseppe Vita wurde mit
99,35 % der Ja-Stimmen gewählt.
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung. Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Änderung von § 6 Abs. (2) der Satzung – Es können Sammelurkunden ausgegeben werden. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen - wurde mit
99,91 % der Ja-Stimmen angenommen.
Köln, im Mai 2008
DEUTZ AG
Der Vorstand